← AI ACT BLITZ

Spielhinweise & Quellen

Vier Zonen, vereinfachte Fälle

Ordne jeden Fall der im Szenario maßgeblichen Zone zu: verboten, Hochrisiko, Transparenz oder minimal. Transparenzpflichten können auch neben Hochrisikopflichten bestehen. „Minimal“ bedeutet nicht rechtlich unreguliert. Die Einordnung ersetzt keine Prüfung des konkreten Systems, seines Zwecks, der Ausnahmen und der anwendbaren Übergangsfristen.

So spielst du

Starte mit fünf Fällen ohne Zeitlimit. Wische die Karte, drücke eine Pfeiltaste oder nutze die Antworttasten. In Zeitrunden hast du 10 Sekunden pro Entscheidung, auch bei Crisis Cards. Während der Erklärung hält die Uhr an; standardmäßig geht es erst mit deinem Klick weiter. Optional schaltet der Arcade-Flow nach kurzem Feedback automatisch weiter. Richtungshilfen erscheinen nur bei den ersten drei Karten eines Lernmodus. Escape und die Pausentaste halten das Spiel an; ein ausgeblendeter Tab pausiert automatisch. Fehler kannst du anschließend in einer eigenen Revanche ohne Zeitdruck wiederholen.

Richtige Antworten bringen 100 Punkte mal Combo-Multiplikator, Crisis Cards zusätzlich mal drei. Drei Fehler oder das Übersehen einer verbotenen Praxis beenden eine Wettkampfrunde. Im Übungsmodus kannst du weiterlernen. Die Daily Challenge verwendet weltweit denselben Tagesstartstapel nach UTC. Ein geteilter Challenge-Link hält den gewählten Spieltag fest; gleiche Karten gelten innerhalb derselben Spielversion. Nach einer inhaltlichen Aktualisierung können sich die Fälle ändern. Punkte sind lokal berechnet und kein manipulationssicherer Wettbewerb oder Qualifikationsnachweis.

Quellen

Verordnung (EU) 2024/1689: insbesondere Art. 3, 5, 6, 50, 99 und 113 sowie Anhang III. Maßgeblich ist die jeweils anwendbare Fassung; die Kategorien beschreiben die Systematik, nicht die Behauptung, jede Pflicht gelte bereits für jeden Altfall.

KI-Unterstützung

Das Spiel nutzt feste Karten und programmiert vorgegebene Regeln. Es betreibt kein generatives KI-Modell und keinen KI-Chatbot. KI-Unterstützung bei der Programmierung allein begründet kein allgemeines Kennzeichnungsgebot. Bei KI-erstellten Informationstexten zu Themen öffentlichen Interesses ist Art. 50 Abs. 4 gesondert zu prüfen; ein Hinweis steht deshalb bis zur bestätigten menschlichen Inhaltsprüfung unmittelbar bei den Lerninhalten.